Colombera 'green'

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Direkte Buchung ist immer die beste Wahl!

Es wird auch angegeben, dass Zahlungen in bar oder mit Kreditkarte möglich sind

Die Preise verstehen sich pro Appartement und Tag. Die Appartements sind neu und bestens ausgestattet. Den Gästen stehen abgeschlossen Parkplatze, eine Garage für Surfbretter und Fahrräder sowie ein Garten zur Verfügung.

Im Preis inbegritten: Bettwäsche, Handtücher und Duschtücher (1 x Wechsel pro Woche), Strom, Warmwasser, Zentralheizung, TV Sat., Internet Wireless (eigener Laptop bitte mit bringen) und Föhn in jeden Appartement, Kinderbett auf Anfrage, Inklusiv. Liegestuhl und Sonnenschirm sowie Endreinigung. Die Wohnungen sind mit den nötigen Küchen Zubehör ausgestattet. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass in allen Appartements das Rauchen nicht gestattet ist. Kinder unter 3 Jahre sind frei. Hausgäste erhalten 5% Rabatt in Restaurant "LA Colombera".

Ausstattung:
City Bike zur Verfügung, Kicker, Garten mit Barbecuegrill, großer Garten mit Liegestühlen und Tisch für Mahlzeiten im Freien, Kinderspielplatz, Tischtennis, Grillplatz, Fahrradwaschplatz, Garage für Fahrräder, Parkplätze, Waschraum mit Waschmaschine , Bügeleisen und Bügelbrett.

Extra kosten:
Kleine Tiere sind erlaubt, sie kosten € 10,00 pro Tag. Die Waschmaschinen mit Münze : € 8,00.

Check in:
Zwischen 15:00 und 19:00 Uhr; wenn Sie nach 19:00 Uhr ankommen, rufen Sie uns bitte vorher an (338.2401421 Antonio).

Check out:
Bitte die Wohnung zwischen 8:00 und 9:30 Uhr verlassen.

Buchung:
Die Buchung muss schriftlich erfolgen (E-Mail) bei info@lacolombera.it und wird von uns per E-Mail bestätigt.

Kaution: € 100,00
PS: Für einen Aufenthalt Länger als 7 Tage schicken Sie uns eine E-Mail und wir werden Ihnen ein gutes persönlich individuelles Angebot machen.

Landeskurtaxe: Ab dem 1. November 2015 führte die Autonome Provinz Trient die Landeskurtaxe gemäß Landesgesetz 8/2002 Art 16-bis ein. Diese Abgabe ist von jeder Person zu zahlen, die in einem Beherbergungsbetrieb im Landesgebiet übernachtet und wird maximal für 10 aufeinanderfolgende Nächte im selben Betrieb erhoben. DIE KURTAXE IN DIESEM BEHERBERGUNGSBETRIEB BETRÄGT EURO 1,50 PRO PERSON/NACHT. Von der Bezahlung sind befreit:

  • Kinder unter 14 Jahren;
  • Patienten, die in öffentlichen Krankenhäusern oder in akkreditierten Privatkliniken, die vom öffentlichen Gesundheitswesen anerkannt sind, im Landesgebiet ambulant behandelt werden;
  • Begleitpersonen von Patienten, die in öffentlichen Krankenhäusern oder in akkreditierten Privatkliniken, die vom öffentlichen Gesundheitswesen anerkannt sind, im Landesgebiet stationär behandelt werden, begrenzt auf eine Begleitperson pro Patient;
  • Mitarbeiter des Zivilschutzes sowie Angehörige der Polizei, des Heeres und der Feuerwehr, die aus Dienstgründen in den Beherbergungsbetrieben untergebracht sind;
  • Personen, die internationalen Schutz beantragen, unbegleitete minderjährige Ausländer sowie Opfer des Menschenhandels, die in den Beherbergungsbetrieben untergebracht sind;
  • Personen, die aufgrund von Verfügungen öffentlicher Behörden in Notsituationen als Folge von Naturkatastrophen oder anderen außerordentlichen Ereignissen in Beherbergungsbetrieben untergebracht sind.